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Die Vereinigten Arabischen Emirate (UAE)


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    Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den Städten sehr gebräuchlich, die Einlösung von Travellerschecks ist vielfach mit Schwierigkeiten verbunden. Die Bankomatkarte (Maestro, usw.) wird bei den meisten Bankomaten in den Großstädten akzeptiert.

    Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von alkoholischen Getränken ist nicht in jedem Emirat gestattet.

    Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. 

    Aufgrund von Fällen der Geflügelpest (Aviäre Influenza/Vogelgrippe) in Österreich, die im November 2021 von der AGES bestätigt wurden, haben die VAE bis auf Weiteres einen Importstopp für Haus- und Wildvögel, Ziervögel, Bruteier, Eintagsküken sowie deren Produkte und Innereien erlassen. Die genannten Produkte dürfen somit nicht mehr in die VAE eingeführt werden. Falken sind vom Importstopp explizit ausgenommen, wobei auf diese der Mechanismus für den Import aus Hochrisikoländern Anwendung findet. Der Import von hitzebehandelten Geflügelprodukten-und Innereien aus Österreich bleibt weiterhin erlaubt.

    Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

    Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

    Guter Standard im Gesundheitswesen.

    Die Flughäfen der VAE sind bedeutende Verkehrsknotenpunkte zwischen Europa und Asien.

    Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen. 

    Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland. Für die Einfuhr von Medikamenten muss eine ärztliche Verschreibung mitgeführt werden und zusätzlich ein Formular ausgefüllt werden.

    Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

    Es darf ausdrücklich darauf hingewiesen werden, sich vor Reiseantritt über die vor Ort geltenden Bestimmungen und Regelungen zu informieren. Insbesondere wäre auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht zu nehmen.

    Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung – auch staatliche Gebäude und Botschaften – ist verboten, mit Verhaftung ist zu rechnen. Die Nutzung von Drohnen (auch ohne Fotoausrüstung) ist untersagt.
    Auf Drogendelikte, auch Eigenkonsum, stehen mehrjährige Haftstrafen, bei Handel bis zu 25 Jahre. Auch der Nachweis einer Konsumation vor der Einreise ist strafbar.

    Mit Gefängnisstrafen ist bei kleineren Vergehen wie Oben-Ohne-Baden, Alkoholisierung, rüdem Gestikulieren, Glückspiel (auch ohne Geldeinsatz) und Ähnlichem zu rechnen. Auch bei kleinen Vergehen muss mit der Verhängung einer Untersuchungshaft oder mehrmonatigen Verfahren mit Ausreisesperre gerechnet werden.

    Besondere Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche wird empfohlen. Das Tragen schulterfreier Tops und kurzer Röcke, Hosen oder Hotpants sollte insbesondere während des Fastenmonats Ramadan vermieden werden. Während des Ramadan kommt es zu Einschränkungen im öffentlichen Leben. 

    Bitte achten Sie besonders auf Ihr Verhalten gegenüber anderen, vor allem im Verhältnis zu Beamten oder staatlichen Organen. Beleidigungen und obszöne Gesten in der Öffentlichkeit (auch über social media) können aufgrund rigider Auslegung der Gesetze zu Verhaftungen und Verurteilungen wegen Diffamierungen oder Störung der Privatsphäre Dritter (mündlich oder im Wege elektronischer Medien) führen. Ähnliches gilt für in den VAE verbotene Spendenaufrufe. 

    Homosexualität und auch sexuelle Handlungen sind illegal.

    Bezeugungen der gegenseitigen Zuneigung in der Öffentlichkeit, wie z.B. Küssen oder Austausch von Zärtlichkeiten kann unter Umständen mit Gefängnis-, Geldstrafen oder Abschiebung geahndet werden. Desgleichen ist außerehelicher Sex strafbar. Das Anmieten von Unterkünften (Hotelzimmer, Wohnungen etc.) für unverheiratete Paare ist mittlerweile jedoch erlaubt und möglich.
    Aufgrund der im Vergleich zu Österreich gänzlich unterschiedlichen Verfahren im Strafrecht wird Opfern sexueller Gewaltverbrechen geraten, vor der Kontaktierung der Polizei und dem Ergreifen jeglicher rechtlicher Schritte die österreichische Botschaft zu konsultieren.

    Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

    Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

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    Author: Carl Jackson

    Last Updated: 1700066162

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